Versuchter Totschlag durch Manipulation der Organzuteilung für Transplantationen?: zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 28.6.2017 - 5 StR 20/16

Der 5. Strafsenat des BGH hat in seinem Urteil zum sogenannten Göttinger Transplantationsskandal, der zutreffender als »Organ-Allokations-Skandal« zu bezeichnen ist, das freisprechende Urteil des LG Göttingen bestätigt. Gegenstand des Strafverfahrens war die Manipulation der Warteliste für Spenderle...

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Main Author: Sternberg-Lieben, Detlev (Author)
Contributors: Sternberg-Lieben, Irene
Format: Print Article
Language:German
Published: 2018
In: Juristenzeitung
Year: 2018, Volume: 73, Issue: 1, Pages: 32-38
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Summary:Der 5. Strafsenat des BGH hat in seinem Urteil zum sogenannten Göttinger Transplantationsskandal, der zutreffender als »Organ-Allokations-Skandal« zu bezeichnen ist, das freisprechende Urteil des LG Göttingen bestätigt. Gegenstand des Strafverfahrens war die Manipulation der Warteliste für Spenderlebern durch den angeklagten Arzt. Dieser hatte seinen Patienten durch Falschangaben einen Zugang zu bzw. einen aussichtsreicheren Platz auf der Warteliste verschafft. In seinem Urteil unterscheidet der Senat zwischen der Manipulation zugunsten von Alkoholkranken und sonstigen an der Leber Erkrankten. Neben verfassungsrechtlichen Problemen werden auch die spezifisch strafrechtliche Frage des Schutzzwecks der Norm und Probleme des Allgemeinen Teils angesprochen. Die Entscheidung vermag überwiegend nicht zu überzeugen.
ISSN:0022-6882