APA (7th ed.) Citation

Hartmann, W. (1991). Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (Paragraph 3 Abs.3 Strafvollzugsgesetz). Bewährungshilfe, 38(2/3), 152-159.

Chicago Style (17th ed.) Citation

Hartmann, Winfried. "Der Vollzug Ist Darauf Auszurichten, Daß Er Dem Gefangenen Hilft, Sich in Das Leben in Freiheit Einzugliedern (Paragraph 3 Abs.3 Strafvollzugsgesetz)." Bewährungshilfe 38, no. 2/3 (1991): 152-159.

MLA (9th ed.) Citation

Hartmann, Winfried. "Der Vollzug Ist Darauf Auszurichten, Daß Er Dem Gefangenen Hilft, Sich in Das Leben in Freiheit Einzugliedern (Paragraph 3 Abs.3 Strafvollzugsgesetz)." Bewährungshilfe, vol. 38, no. 2/3, 1991, pp. 152-159.

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