Läßt sich der Versicherungsbetrug eindämmen? Zur Erprobung neuer Präventionsstrategien

Der Beitrag enthält erste Ergebnisse einer experimentellen Untersuchung über den Versicherungs̶betrug durch Übertreiben der Schadensansprüche bei Diebstahlsschadensfällen im Rahmen von Hausratsversicherungen. In dem Experiment wurden den Versicherungskunden, die einen Dieb̶stahlsschaden erlitten hat...

Descripción completa

Guardado en:  
Detalles Bibliográficos
Autor principal: Bacher, Jean-Luc (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 1999
En: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
Año: 1999, Volumen: 82, Número: 6, Páginas: 411-424
Journals Online & Print:
Gargar...
Disponibilidad en Tübingen:Disponible en Tübingen.
IFK: In: Z 5
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Palabras clave:
Descripción
Sumario:Der Beitrag enthält erste Ergebnisse einer experimentellen Untersuchung über den Versicherungs̶betrug durch Übertreiben der Schadensansprüche bei Diebstahlsschadensfällen im Rahmen von Hausratsversicherungen. In dem Experiment wurden den Versicherungskunden, die einen Dieb̶stahlsschaden erlitten hatten, von Seiten des Versicherungsunternehmens zwei Schreiben zugesandt, das eine ▶abratender̨, das andere ▶überzeugender̨ Art, und der Einfluß dieser Stimuli auf die Nei̶gung zum Übertreiben der Versicherungsansprüche gemessen. Die Daten der Erhebung aus dem er̶sten Versicherungsunternehmen (von insgesamt vier) zeigen, daß das überzeugende Schreiben bei von Schadensbeauftragten vor Ort geregelten Fällen keine signifikante Wirkung zeigte, jedoch bei telefonisch erledigten Fällen zu einer Zunahme der Schadensforderungen führte. Das abratende Schreiben blieb bei der telefonischen Erledigung von Schadensfällen ohne wesentlichen Effekt, führte aber bei Schadenserledigungen durch einen Schadensbeauftragten vor Ort zu einer Senkung der Ansprüche. Allgemein zeigen die vorläufigen Ergebnisse, daß die durchschnittliche Betrugsbe̶reitschaft der Versicherungskunden einfacher durch Androhung strafrechtlicher Sanktionen zu sen̶ken ist als durch moralische Argumente.
ISSN:0026-9301