RT Article T1 Evolution und Kriminalität. Kriminalität als notwendiger Teil gesellschaftlicher Entwicklung JF Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform VO 83 IS 4 SP 233 OP 246 A1 Bussmann, Kai-Detlef 1955- LA German YR 2000 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1640134336 AB Es wird der Versuch unternommen, die unbefriedigende Theorielage in der Kriminologie durch eine Kriminalitätstheorie zu beheben, die ihre Elemente aus der modernen Evolutionstheorie (Variation, Selektion und Stabilisation) und Systemtheorie bezieht. In diesem Theorierahmen können die her̶kömmlichen Kriminalitätstheorien zur Konkretisierung verschiedener Kriminalitätsbeziehungen die̶nen. Dieser Entwurf erlaubt zudem auf den ▶Ebenen̨ der Selektion und Stabilisation eine Integration des Etikettierungsansatzes. Auf diese Weise wird ein Brückenschlag zwischen kritischen und konser̶vativen Kriminalitätstheorien möglich. Insbesondere wird hierdurch die Unterscheidung zwischen Mikro und Makro überflüssig, und es wird die Beobachterperspektive sowie die Dimension Zeit eingeführt. Eine zentrale Aussage lautet, Variationen individuellen Verhaltens sind notwendiger Teil sozialer Evolution. ▶Kriminalität̨ ist hiernach ein untrennbarer Teil sozialer Entwicklung und enthält ein produktives Paradox. K1 Kriminalitätstheorie K1 Evolutionstheorie