RT Article T1 Einziehung und Verfall. Oder: Verbrechen darf sich nicht lohnen JF Kriminalistik VO 54 IS 7 SP 483 OP 486 A1 Janovsky, Thomas 1954- LA German YR 2000 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1640110763 AB Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wurden eine Reihe von Sanktionsmöglichkeiten geschaffen, die der Abschöpfung unrechtmäßig erworbenen Vermögenszuwachses dienen. Insbesondere durch Anordnung des Verfalls (und damit Übergang auf den Staat dessen, was Täter oder Teilnehmer an einer rechtswidrigen Tat für diese oder aus ihr erlangt haben) und durch Einziehung bestimmter Tatgegenstände (und damit deren Übergang auf den Staat) soll erreicht werden, dass Verbrechen sich nicht lohnen. Die teilweise komplizierten Vorschriften, die in der Praxis erst zögernd angewendet werden, erläutert der folgende Beitrag K1 Organisierte Kriminalität K1 Bekämpfung