Polizei und psychisch Kranke. Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit abnormen Persönlichkeiten

Psychopathie ist ein abnormes charakterliches Verhalten, das nicht auf einer körperlichen Erkrankung beruht. Psychopathen werden beschrieben als asoziale, aggressive und höchst impulsive Persönlichkeiten, die außerstande sind, dauernde Gefühlsbeziehungen zu anderen Menschen aufzubauen und nur gering...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Schönstedt, Oliver (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2000
In: Kriminalistik
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Schlagwörter:
Beschreibung
Zusammenfassung:Psychopathie ist ein abnormes charakterliches Verhalten, das nicht auf einer körperlichen Erkrankung beruht. Psychopathen werden beschrieben als asoziale, aggressive und höchst impulsive Persönlichkeiten, die außerstande sind, dauernde Gefühlsbeziehungen zu anderen Menschen aufzubauen und nur geringe oder überhaupt keine Schuldgefühle entwickeln können. Aus diesen Merkmalen ergibt sich bereits eine gewisse Konfliktträchtigkeit bis hin zur Gefährlichkeit beim Umgang mit solchen Personen, insbesondere im Zuge einer anstehenden Anstaltsunterbringung. Der folgende Beitrag behandelt die beim polizeilichen Handeln in diesem Bereich auftretenden Rechtsprobleme auf der Basis der baden-württembergischen Regelungen
ISSN:0023-4699