Polizei und psychisch Kranke. Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit abnormen Persönlichkeiten

Psychopathie ist ein abnormes charakterliches Verhalten, das nicht auf einer körperlichen Erkrankung beruht. Psychopathen werden beschrieben als asoziale, aggressive und höchst impulsive Persönlichkeiten, die außerstande sind, dauernde Gefühlsbeziehungen zu anderen Menschen aufzubauen und nur gering...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Schönstedt, Oliver (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2000
In: Kriminalistik
Jahr: 2000, Band: 54, Heft: 6, Seiten: 411-414
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
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