Polizei und psychisch Kranke. Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit abnormen Persönlichkeiten
Psychopathie ist ein abnormes charakterliches Verhalten, das nicht auf einer körperlichen Erkrankung beruht. Psychopathen werden beschrieben als asoziale, aggressive und höchst impulsive Persönlichkeiten, die außerstande sind, dauernde Gefühlsbeziehungen zu anderen Menschen aufzubauen und nur gering...
Main Author: | |
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Published: |
2000
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In: |
Kriminalistik
Year: 2000, Volume: 54, Issue: 6, Pages: 411-414 |
Journals Online & Print: | |
Availability in Tübingen: | Present in Tübingen. IFK: In: Z 9 |
Check availability: | HBZ Gateway |
Keywords: |
Summary: | Psychopathie ist ein abnormes charakterliches Verhalten, das nicht auf einer körperlichen Erkrankung beruht. Psychopathen werden beschrieben als asoziale, aggressive und höchst impulsive Persönlichkeiten, die außerstande sind, dauernde Gefühlsbeziehungen zu anderen Menschen aufzubauen und nur geringe oder überhaupt keine Schuldgefühle entwickeln können. Aus diesen Merkmalen ergibt sich bereits eine gewisse Konfliktträchtigkeit bis hin zur Gefährlichkeit beim Umgang mit solchen Personen, insbesondere im Zuge einer anstehenden Anstaltsunterbringung. Der folgende Beitrag behandelt die beim polizeilichen Handeln in diesem Bereich auftretenden Rechtsprobleme auf der Basis der baden-württembergischen Regelungen |
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ISSN: | 0023-4699 |