RT Article T1 Nochmals: Der Polygraph als Beweismittel. Polnischer Lügendetektor schützt deutschen Staatsbürger JF Kriminalistik IS 1 SP 23 OP 26 A1 Jaworski, Ryszard LA German YR 2000 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/164010867X AB Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. 4. 1998 (2 BvR 1827/97) erneut bekräftigt, dass der Einsatz von Polygraphen im Strafprozess eine Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts (Art. 1, 2 GG) darstellt. Der Bundesgerichtshof geht in seinem Urteil vom 17. 12. 1998 (1 StR 156/98) noch einen Schritt weiter und klassifiziert den Lügendetektor als "völlig ungeeignetes Beweismittel". Dieser Beurteilung widerspricht der Autor des folgenden Beitrags mit der Darstellung eines praktischen Falles in einem polnischen Strafverfahren K1 Polygraph K1 Lügendetektor K1 Beweismittel