RT Article T1 Abstoßend, gefährlich, sozialschädlich? Zur Unbestimmtheit der Sittenwidrigkeitsklausel des § 228 StGB JF Juristenzeitung VO 72 IS 23 SP 1146 OP 1156 A1 Morgenstern, Christine 1967- LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1640064869 AB § 228 StGB bzw. die Vorgängernorm § 226a StGB verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG und ist daher verfassungswidrig – diese Auffassung wird schon seit den 1960er Jahren vertreten. Durchgesetzt hat sie sich nicht. Zumeist wird angenommen, die Formulierung, die Tat sei nur ,,rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt'', könne verfassungskonform ausgelegt werden. Dass die Norm aber verfassungsrechtlich nicht zu retten ist, will der Beitrag anhand neuerer Rechtsprechung und moderner Entwicklungen der körperlichen Selbstentfaltung zeigen. K1 Bestimmtheitsgebot K1 Verfassungswidrigkeit K1 Sittenwidrigkeit K1 Selbstentfaltung K1 Vorgängernorm DO 10.1628/002268817X15065954461118