(1990). Eins zu fünf Millionen. Der Bundesgerichtshof hat den genetischen Fingerabdruck als Beweismittel endgültig legalisiert. Der Spiegel, 44(38), 104-110.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)"Eins Zu Fünf Millionen. Der Bundesgerichtshof Hat Den Genetischen Fingerabdruck Als Beweismittel Endgültig Legalisiert." Der Spiegel 44, no. 38 (1990): 104-110.
MLA-Zitierstil (8. Ausg.)"Eins Zu Fünf Millionen. Der Bundesgerichtshof Hat Den Genetischen Fingerabdruck Als Beweismittel Endgültig Legalisiert." Der Spiegel, vol. 44, no. 38, 1990, pp. 104-110.
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