Wirtschaftskriminologie. Vom Versuch, mit einem blinden Fleck umzugehen

Die kriminologische und kriminalpolitische Entwicklung auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität in den letzten 20 Jahren ist von einer starken Diskrepanz zwischen geringen empirischen und theore̶tischen Erkenntnissen einerseits und einem als dringend angesehenen rechtspolitischen Handlungs̶bedarf...

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Main Author: Boers, Klaus (Author)
Format: Print Article
Language:German
Published: 2001
In: Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
Journals Online & Print:
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Availability in Tübingen:Present in Tübingen.
IFK: In: Z 5
Check availability: HBZ Gateway
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520 |a Die kriminologische und kriminalpolitische Entwicklung auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität in den letzten 20 Jahren ist von einer starken Diskrepanz zwischen geringen empirischen und theore̶tischen Erkenntnissen einerseits und einem als dringend angesehenen rechtspolitischen Handlungs̶bedarf andererseits gekennzeichnet. Die historisch einmalige Situation in Deutschland zehn Jahre nach der Wiedervereinigung ermöglicht es jedoch, neue Erkenntnisse über die Verbreitung und straf̶rechtsorientierte Kontrolle der im Zusammenhang mit der Privatisierung der DDR-Betriebe aufge̶tretenen Wirtschaftskriminalität zu gewinnen. Dabei interessieren sowohl die strukturellen, vornehm̶lich ökonomischen Bedingungen, unter denen strafbare Handlungen begangen bzw. Kontrollmaß̶nahmen eingeleitet wurden, als auch die Funktionen oder Dysfunktionen, die Kriminalität und strafrechtliche Kontrolle für das Wirtschaftssystem haben können. Ausgangspunkt der empirischen Erhebung sind strafrechtlich relevante Privatisierungsvorgänge, in denen die Treuhandanstalt/Bun̶desanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben durch ihre Stabsstelle Recht selbst ermittelt hat. Da an der Privatisierung und deren Kontrolle überwiegend westliche Institutionen und Akteure be̶teiligt waren, ist davon auszugehen, dass anhand der Privatisierung der DDR-Betriebe auch typische Formen und Strukturen der Wirtschaftskriminalität und der wirtschaftsstrafrechtlichen Kontrolle beobachtet werden können. Dadurch wird ein explorativer Zugang zu diesem nur wenig entwickelten Forschungsfeld ermöglicht und kann unter Rückgriff auf handlungs- und systemtheo̶retische Über̶legungen ein Beitrag zur wirtschaftskriminologischen Methodologie, Begriffs- und Theoriebildung geleistet werden 
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