RT Article T1 Korruption - Rechtssicherheit durch das Verpflichtungsgesetz. Oder: wie man Schwachstellen in der öffentlichen Verwaltung minimieren kann JF Kriminalistik VO 55 IS 11 SP 742 OP 744 A1 Matkey, Thomas LA German YR 2001 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1639645187 AB Das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) i. d. F. des Art. 42 EGStGB gibt Behörden und sonstigen Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, die Möglichkeit, Personen förmlich zu verpflichten und damit in den (strafrechtlichen) Status "echter" Amtsträger zu erheben. Der folgende Aufsatz setzt sich mit den Formerfordernissen und anderen rechtlichen Fragen auseinander K1 Korruption