Korruption - Rechtssicherheit durch das Verpflichtungsgesetz. Oder: wie man Schwachstellen in der öffentlichen Verwaltung minimieren kann

Das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) i. d. F. des Art. 42 EGStGB gibt Behörden und sonstigen Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, die Möglichkeit, Personen förmlich zu verpflichten und damit in den (strafrechtlichen) Status "echter...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Matkey, Thomas (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2001
In: Kriminalistik
Jahr: 2001, Band: 55, Heft: 11, Seiten: 742-744
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) i. d. F. des Art. 42 EGStGB gibt Behörden und sonstigen Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, die Möglichkeit, Personen förmlich zu verpflichten und damit in den (strafrechtlichen) Status "echter" Amtsträger zu erheben. Der folgende Aufsatz setzt sich mit den Formerfordernissen und anderen rechtlichen Fragen auseinander
ISSN:0023-4699