Korruption - Rechtssicherheit durch das Verpflichtungsgesetz. Oder: wie man Schwachstellen in der öffentlichen Verwaltung minimieren kann
Das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) i. d. F. des Art. 42 EGStGB gibt Behörden und sonstigen Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, die Möglichkeit, Personen förmlich zu verpflichten und damit in den (strafrechtlichen) Status "echter...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2001
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In: |
Kriminalistik
Jahr: 2001, Band: 55, Heft: 11, Seiten: 742-744 |
Journals Online & Print: | |
Bestand in Tübingen: | In Tübingen vorhanden. IFK: In: Z 9 |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Das Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (VerpflG) i. d. F. des Art. 42 EGStGB gibt Behörden und sonstigen Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfüllen, die Möglichkeit, Personen förmlich zu verpflichten und damit in den (strafrechtlichen) Status "echter" Amtsträger zu erheben. Der folgende Aufsatz setzt sich mit den Formerfordernissen und anderen rechtlichen Fragen auseinander |
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ISSN: | 0023-4699 |