RT Article T1 Babywiegen - Ein Hilfskonzept eigener Art. Strafrechtliche Risiken der Einrichtung von Babywiegen JF Kriminalistik VO 55 IS 1 SP 54 OP 56 A1 Bärlein, Michael A2 Rixen, Stephan 1967- LA German YR 2001 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1639644733 AB Die strafrechtlichen Risiken der Einrichtung von sogenannten Babywiegen, d. h. von Klappvorrichtungen, durch die Mütter Neugeborene oder Kleinstkinder in die Obhut eines Krankenhauses oder eines anderen Trägers verbringen können, sind bislang in Rechtsprechung und Rechtslehre noch nicht thematisiert worden. Gerade für die Polizei, die meist als erstes informiert wird, wenn ein "Findelkind" bemerkt wurde, führt dies zu Unsicherheiten in der strafrechtlichen Bewertung. Nachdem z. B. in Hamburg, aber auch im brandburgischen Schönow entsprechende Babywiegen geschaffen wurden, hat vor kurzem auch ein Berliner Krankenhaus eine Babywiege eingerichtet. Der folgende Beitrag zeigt, dass sich Krankenhaus-Mitarbeiter, die eine Babywiege einrichten oder betreuen, keinen straf- oder bußgeldrechtlichen Risiken aussetzen K1 Babywiegen K1 Babyklappe