Babywiegen - Ein Hilfskonzept eigener Art. Strafrechtliche Risiken der Einrichtung von Babywiegen
Die strafrechtlichen Risiken der Einrichtung von sogenannten Babywiegen, d. h. von Klappvorrichtungen, durch die Mütter Neugeborene oder Kleinstkinder in die Obhut eines Krankenhauses oder eines anderen Trägers verbringen können, sind bislang in Rechtsprechung und Rechtslehre noch nicht thematisiert...
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Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Alemán |
Publicado: |
2001
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En: |
Kriminalistik
Año: 2001, Volumen: 55, Número: 1, Páginas: 54-56 |
Journals Online & Print: | |
Disponibilidad en Tübingen: | Disponible en Tübingen. IFK: In: Z 9 |
Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
Palabras clave: |
Sumario: | Die strafrechtlichen Risiken der Einrichtung von sogenannten Babywiegen, d. h. von Klappvorrichtungen, durch die Mütter Neugeborene oder Kleinstkinder in die Obhut eines Krankenhauses oder eines anderen Trägers verbringen können, sind bislang in Rechtsprechung und Rechtslehre noch nicht thematisiert worden. Gerade für die Polizei, die meist als erstes informiert wird, wenn ein "Findelkind" bemerkt wurde, führt dies zu Unsicherheiten in der strafrechtlichen Bewertung. Nachdem z. B. in Hamburg, aber auch im brandburgischen Schönow entsprechende Babywiegen geschaffen wurden, hat vor kurzem auch ein Berliner Krankenhaus eine Babywiege eingerichtet. Der folgende Beitrag zeigt, dass sich Krankenhaus-Mitarbeiter, die eine Babywiege einrichten oder betreuen, keinen straf- oder bußgeldrechtlichen Risiken aussetzen |
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ISSN: | 0023-4699 |