Babywiegen - Ein Hilfskonzept eigener Art. Strafrechtliche Risiken der Einrichtung von Babywiegen

Die strafrechtlichen Risiken der Einrichtung von sogenannten Babywiegen, d. h. von Klappvorrichtungen, durch die Mütter Neugeborene oder Kleinstkinder in die Obhut eines Krankenhauses oder eines anderen Trägers verbringen können, sind bislang in Rechtsprechung und Rechtslehre noch nicht thematisiert...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Bärlein, Michael (VerfasserIn)
Beteiligte: Rixen, Stephan
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2001
In: Kriminalistik
Jahr: 2001, Band: 55, Heft: 1, Seiten: 54-56
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die strafrechtlichen Risiken der Einrichtung von sogenannten Babywiegen, d. h. von Klappvorrichtungen, durch die Mütter Neugeborene oder Kleinstkinder in die Obhut eines Krankenhauses oder eines anderen Trägers verbringen können, sind bislang in Rechtsprechung und Rechtslehre noch nicht thematisiert worden. Gerade für die Polizei, die meist als erstes informiert wird, wenn ein "Findelkind" bemerkt wurde, führt dies zu Unsicherheiten in der strafrechtlichen Bewertung. Nachdem z. B. in Hamburg, aber auch im brandburgischen Schönow entsprechende Babywiegen geschaffen wurden, hat vor kurzem auch ein Berliner Krankenhaus eine Babywiege eingerichtet. Der folgende Beitrag zeigt, dass sich Krankenhaus-Mitarbeiter, die eine Babywiege einrichten oder betreuen, keinen straf- oder bußgeldrechtlichen Risiken aussetzen
ISSN:0023-4699