Das Beschleunigte Verfahren. Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel Osnabrück
Eine Sanktion für die schuldhafte Verletzung von Gesetzen oder anderen Normen sollte dieser - so sagt schon der Volksmund - auf dem Fuße folgen. Das ist in der Realität indessen nur bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage möglich, d. h. wenn der Sachverhalt für alle Verfahrensbeteiligten...
| 1. VerfasserIn: | |
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| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2000
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| In: |
Kriminalistik
Jahr: 2000, Band: 54, Heft: 12, Seiten: 803-806 |
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