Das Beschleunigte Verfahren. Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit am Beispiel Osnabrück

Eine Sanktion für die schuldhafte Verletzung von Gesetzen oder anderen Normen sollte dieser - so sagt schon der Volksmund - auf dem Fuße folgen. Das ist in der Realität indessen nur bei einfachen Sachverhalten oder klarer Beweislage möglich, d. h. wenn der Sachverhalt für alle Verfahrensbeteiligten...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Hunsicker, Ernst (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2000
In: Kriminalistik
Jahr: 2000, Band: 54, Heft: 12, Seiten: 803-806
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
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