Koop, U. (2006). Keine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder - Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug muss beim Bund bleiben! Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe, 55(1), 3-4.
Chicago Style (17th ed.) CitationKoop, Uwe. "Keine Verlagerung Der Gesetzgebungskompetenz Für Den Strafvollzug Auf Die Länder - Gesetzgebungskompetenz Für Den Strafvollzug Muss Beim Bund Bleiben!" Zeitschrift Für Strafvollzug Und Straffälligenhilfe 55, no. 1 (2006): 3-4.
MLA (9th ed.) CitationKoop, Uwe. "Keine Verlagerung Der Gesetzgebungskompetenz Für Den Strafvollzug Auf Die Länder - Gesetzgebungskompetenz Für Den Strafvollzug Muss Beim Bund Bleiben!" Zeitschrift Für Strafvollzug Und Straffälligenhilfe, vol. 55, no. 1, 2006, pp. 3-4.