Strafzumessungsvorstellungen von Laien. Grundlagen für eine Kriminalpolitik jenseits des politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs
Im Rahmen von zwei Befragungsstudien zu Strafmaßvorstellungen wurden juristische Laien mit drei komplexen Fallbeschreibungen zu mittelschwerer Alltagskriminalität sowie Jura-Studienanfänger mit einem Totschlags-Fall konfrontiert. In Kontrast zu der vielfach eindimensional-reißerisch aufgemachten Med...
| Main Author: | |
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| Format: | Print Article |
| Language: | Undetermined language |
| Published: |
2004
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| In: |
Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
Year: 2004, Volume: 87, Issue: 2, Pages: 127-145 |
| Check availability: | HBZ Gateway |
| Keywords: |
| Summary: | Im Rahmen von zwei Befragungsstudien zu Strafmaßvorstellungen wurden juristische Laien mit drei komplexen Fallbeschreibungen zu mittelschwerer Alltagskriminalität sowie Jura-Studienanfänger mit einem Totschlags-Fall konfrontiert. In Kontrast zu der vielfach eindimensional-reißerisch aufgemachten Medienberichterstattung fanden in den genutzten Fallschilderungen die soziale Lage der Straftäter und die aktuellen Tathintergründe Berücksichtigung. Es zeigt sich derart, dass nicht nur die jeweiligen kriminalpolitischen Grundsatzpositionen und die konkrete Tatschwerebewertung die Strafmaßvorstellungen des Betreffenden beeinflussen. Bei Vorliegen gewichtiger Milderungsgründe sind auch juristische Laien in hohem Maße dazu bereit, im Sinne individualisierender folgenorientierter Strafzumessung von einem schlicht tatausgleichenden Strafen abzugehen ̃ etwa zugunsten einer Reintegration des Täters in die Gesellschaft. Die Strafmaßvorstellungen zu einem Affekt-Totschlag offenbaren die Existenz eines recht großen Akzeptanzspielraums für eine nach unten hin, nämlich zur Untergrenze des von jedem Befragten für die konkrete Tat gebildeten Schuldrahmens, ausgerichtete Strafzumessung. Trotz der durch vielfältige gesellschaftliche Verunsicherungen und durch tendenziöse massenmediale Beeinflussung zunehmend größeren Strafbedürfnisse in der Bevölkerung sind die Spielräume für Kriminalpolitik mit Augenmaß und für ein Judizieren unter Berücksichtigung von Resozialisierungsanliegen immer noch groß. Für die Ausfüllung dieser Spielräume auf kriminologisch begründbare und verfassungsrechtlich-wertorientierte Strategien zu setzen, erscheint zwingend |
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| ISSN: | 0026-9301 |
