RT Article T1 Satanismus und kriminelles Unrecht JF Kriminalistik VO 58 IS 7 SP 466 OP 471 A1 Pelster, Dirk Marc LA Undetermined YR 2004 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/163913686X AB Seit der Säkularisierung des Rechts und der Garantie weltanschaulicher Freiheit bildet allein die kultische Verehrung Satans keinen Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung. Nur wenn damit im Zusammenhang Straftaten z. B. gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit (krimineller Satanismus) begangen werden, wird eine Zuständigkeit der Exekutive und Judikative begründet. Nur wenn Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte es verstehen, sich versiert mit dem Komplex satanistisch motivierter Kriminalität auseinanderzusetzen, kann es gelingen, diesem Phänomen präventiv und repressiv wirkungsvoll zu begegnen K1 Satanismus K1 Okkultismus