Satanismus und kriminelles Unrecht

Seit der Säkularisierung des Rechts und der Garantie weltanschaulicher Freiheit bildet allein die kultische Verehrung Satans keinen Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung. Nur wenn damit im Zusammenhang Straftaten z. B. gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit (krimineller Satanismus)...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Pelster, Dirk Marc (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
Publicado: 2004
En: Kriminalistik
Año: 2004, Volumen: 58, Número: 7, Páginas: 466-471
Journals Online & Print:
Gargar...
Disponibilidad en Tübingen:Disponible en Tübingen.
IFK: In: Z 9
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Sumario:Seit der Säkularisierung des Rechts und der Garantie weltanschaulicher Freiheit bildet allein die kultische Verehrung Satans keinen Anknüpfungspunkt für eine Strafverfolgung. Nur wenn damit im Zusammenhang Straftaten z. B. gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit (krimineller Satanismus) begangen werden, wird eine Zuständigkeit der Exekutive und Judikative begründet. Nur wenn Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte es verstehen, sich versiert mit dem Komplex satanistisch motivierter Kriminalität auseinanderzusetzen, kann es gelingen, diesem Phänomen präventiv und repressiv wirkungsvoll zu begegnen
ISSN:0023-4699