RT Article T1 Intensivtäter. Einheitliche Sprachregelungen überfällig JF Kriminalistik VO 58 IS 5 SP 318 OP 321 A1 Roth, Siegward LA Undetermined YR 2004 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1639136711 AB Dem Begriff "Intensivtäter" werden in verschiedenen Bedeutungszusammenhängen unterschiedliche Inhalte zugeordnet. Eine allgemeinverbindliche Definition existiert nicht. Der "Arbeitsgruppe Gewalttäter an Schulen" des Polizeipräsidiums Mittelhessen dienen als Zuordnungskriterium ganzheitliche Wahrnehmungen, die polizeiliche Sachbearbeiter von der Persönlichkeit des Täters gewinnen und die die Entwicklung von kriminellen Karrieren mit hoher Wahrscheinlichkeit prognostizieren lassen. Die Gefahr der Subjektivität dieses Ansatzes wird durch Kontrollmechanismen und Orientierungshilfen minimiert K1 Intensivtäter