RT Article T1 Korruption. Legalisierung oder Bekämpfung? JF Kriminalistik VO 58 IS 2 SP 86 OP 92 A1 Hetzer, Wolfgang 1951- LA Undetermined YR 2004 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1639136460 AB Korruption in einer beeindruckenden, strafrechtlich häufig nicht fassbaren Methodenvielfalt findet auch in den höchsten Spitzen von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik statt, untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat, fördert die Ausbreitung Organisierter Kriminalität und führt zu einer Zersetzung der staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen. Strafrechtliche Normen allein reichen nicht aus. Entdeckungs- und Anzeigewahrscheinlichkeit sind gering. Insbesondere bedeutsame Verfahren mit internationalen Verflechtungen sind justiziell kaum handhabbar und ziehen sich über Jahre hin. Sanktionen sind, falls es überhaupt zum Verfahrensabschluss kommt, unbefriedigend. Mit noch im Anfangsstadium befindlicher Korruptionsprävention vom Ombudsmann über Anti-Korruptions-Stellen bis zum Whistleblower- System werden bisher nur bescheidene Erfolge erzielt. Die Anti-Korruptionsorganisation "Transparency International" ist zwar zu einem anerkannten Akteur geworden, aber möglicherweise dabei, Glaubwürdigkeit zu verlieren. Die Entwicklung einer Antikorruptionsstrategie erscheint vor diesem Hintergrund schwierig, wenn nicht gar unmöglich K1 Korruption K1 Wirtschaftskriminalität