RT Article T1 Informations- und Kommunikationskriminalität. Teil 2: Zwölf Thesen aus der Sicht eines Landesdatenschutzbeauftragten JF Kriminalistik VO 58 IS 2 SP 81 OP 85 A1 Dix, Alexander 1951- LA Undetermined YR 2004 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/163913641X AB Das Telekommunikationsgeheimnis ist das zentrale Menschenrecht in der Informationsgesellschaft. Es schützt nicht nur ein Individualinteresse, sondern zugleich das Allge einwohl. Einschränkungen müssen verfassungskonform sein. Routinemäßige Datenspeicherung aller Verkehrsdaten auf Vorrat zur Erleichterung der zukünftigen Strafverfolgung wären - so der Autor- verfassungswidrig und mit der EMRK nicht vereinbar. Die technologische Entwicklung, wie z.B. Radio-Frequency Identification (RFID) oder UMTS, erfordert eine Neubestimmung der Balance zwischen Freiheit (Schutz der Privatsphäre) und Sicherheit unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips. Zu der vorgesehenen Revision der Telekommunikationsüberwachung werden die aus der Sicht der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes zu berücksichtigenden Punkte skizziert K1 Telekommunikationsüberwachung K1 Computerkriminalität K1 Informationstechnologie K1 Internet