RT Article T1 Verfahrensrecht und Verfahrenstipps für zivilrechtliche Gutachten JF Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie VO 11 IS 3 SP 198 OP 205 A1 Hausner, Helmut LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1638970963 AB Die Regeln des Prozessrechts steuern auch die korrekte Erstellung medizinischer Gutachten. Daher sind für Sachverständige Grundkenntnisse im jeweiligen Verfahrensrecht hilfreich. Bei zivilrechtlichen Gutachten ist entweder die Zivilprozessordnung (ZPO) oder das Gesetz über Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) einschlägig. Das ZPO-Verfahren wird vom Vorbringen und den Anträgen der Parteien dominiert und findet beispielsweise bei Streitigkeiten über die Gültigkeit von Verträgen Anwendung. Im FamFG-Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, sodass dem Gericht eine stärkere Stellung zukommt. Diese Verfahrensart wird beispielsweise bei betreuungsrechtlichen Unterbringungen angewandt. K1 ZPO K1 FamFG K1 Gutachten K1 Zivilrecht