Die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels in tödlicher Dosis für Sterbenskranke: grundrechtlich gebotener Zugang zu einer Therapie "im weitere Sinne"? : Besprechung von BVerwG, Urteil v. 2.3.2017 - 3 C 19.15

Das BVerwG (JZ 2017, 791, in diesem Heft) hat entschieden, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG) ausnahmsweise gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG erlaubnisfähig ist, wenn sich der s...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Hillgruber, Christian (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch/Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2017
In: Juristenzeitung
Jahr: 2017, Band: 72, Heft: 15/16, Seiten: 777-785
Online Zugang: Volltext (doi)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das BVerwG (JZ 2017, 791, in diesem Heft) hat entschieden, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG) ausnahmsweise gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG erlaubnisfähig ist, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet. Die Entscheidung überzeugt weder in ihren verfassungsrechtlichen Prämissen noch im Umgang mit dem einfachen Recht des BtMG, der vielmehr seinerseits verfassungswidrig ist. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Verantwortung für die Prüfung einer extremen Notlage eines Patienten zuzuweisen, die Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erwerbserlaubnis sein soll, ist auch rechtspolitisch verfehlt.
ISSN:0022-6882
DOI:10.1628/002268817X14974251033881