RT Article T1 Die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels in tödlicher Dosis für Sterbenskranke: grundrechtlich gebotener Zugang zu einer Therapie "im weitere Sinne"? : Besprechung von BVerwG, Urteil v. 2.3.2017 - 3 C 19.15 JF Juristenzeitung VO 72 IS 15/16 SP 777 OP 785 A1 Hillgruber, Christian 1963- LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1638961735 AB Das BVerwG (JZ 2017, 791, in diesem Heft) hat entschieden, dass der Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung mit Rücksicht auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG) ausnahmsweise gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 BtMG erlaubnisfähig ist, wenn sich der suizidwillige Erwerber wegen einer schweren und unheilbaren Erkrankung in einer extremen Notlage befindet. Die Entscheidung überzeugt weder in ihren verfassungsrechtlichen Prämissen noch im Umgang mit dem einfachen Recht des BtMG, der vielmehr seinerseits verfassungswidrig ist. Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Verantwortung für die Prüfung einer extremen Notlage eines Patienten zuzuweisen, die Voraussetzung für die Erteilung einer solchen Erwerbserlaubnis sein soll, ist auch rechtspolitisch verfehlt. K1 Deutschland : Bundesverwaltungsgericht : BVerwG, Urteil vom 02.03.2017 : 3 C 19.15 K1 Persönlichkeitsrecht K1 BtMG K1 Erkrankung K1 Notfall K1 Suizid K1 Selbsttötung K1 Rechtspolitik