RT Article T1 Das Darknet aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden JF Kriminalistik VO 71 IS 7 SP 440 OP 445 A1 Fünfsinn, Helmut 1954-2022 A2 Ungefuk, Georg A2 Krause, Benjamin 1979- A2 Krause, Bejamin LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1638900442 AB Anfang Juni 2017 nahmen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - den Betreiber der mit über 20 000 Mitgliedern größten deutschsprachigen Darknet-Plattform "Deutschland im Deep Web" fest und beschlagnahmten die Server der Plattform. Damit gelang deutschen Strafverfolgungsbehörden erstmalig die Abschaltung einer ausschließlich über das Darknet erreichbaren Plattform, über die u. a. Drogen und Waffen gehandelt wurden. Das Darknet ist nicht zuletzt seit der Aufdeckung der Umstände des Attentats in München im Juli 2016 in den Blickpunkt einer breiteren Medienöffentlichkeit gerückt. Seitdem füllen Diskussionen um das "Für und Wider" der Möglichkeiten des Darknet die mediale Diskussion. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass hierdurch Oppositionelle in Diktaturen oder Whistleblower eine wichtige Möglichkeit haben, Überwachung und Verfolgung zu entgehen. Auf der anderen Seite betonen Strafverfolgungsbehörden, dass sich im Darknet eine Schattenwirtschaft etabliert habe, in der der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen, insbesondere mit Drogen und Waffen, blühe. Mit dem folgenden Beitrag soll das Phänomen Darknet, das aktuelle Kriminalitätslagebild in diesem Bereich, die Entwicklungen, aber auch die Möglichkeiten und Grenzen für die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dargestellt werden. K1 Darknet K1 Strafverfolgungsbehörde K1 Darknet-Plattform K1 Betreiber K1 Schattenwirtschaft K1 Grenzen K1 Ermittlung K1 Internetkriminalität K1 Digitale Währung K1 Illegaler Handel K1 Drogen K1 Waffen