Das Darknet aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden
Anfang Juni 2017 nahmen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - den Betreiber der mit über 20 000 Mitgliedern größten deutschsprachigen Darknet-Plattform "Deutschland im Deep Web" fest u...
Authors: | ; ; ; |
---|---|
Format: | Print Article |
Language: | German |
Published: |
2017
|
In: |
Kriminalistik
Year: 2017, Volume: 71, Issue: 7, Pages: 440-445 |
Journals Online & Print: | |
Availability in Tübingen: | Present in Tübingen. IFK: In: Z 9 |
Check availability: | HBZ Gateway |
Keywords: |
Summary: | Anfang Juni 2017 nahmen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - den Betreiber der mit über 20 000 Mitgliedern größten deutschsprachigen Darknet-Plattform "Deutschland im Deep Web" fest und beschlagnahmten die Server der Plattform. Damit gelang deutschen Strafverfolgungsbehörden erstmalig die Abschaltung einer ausschließlich über das Darknet erreichbaren Plattform, über die u. a. Drogen und Waffen gehandelt wurden. Das Darknet ist nicht zuletzt seit der Aufdeckung der Umstände des Attentats in München im Juli 2016 in den Blickpunkt einer breiteren Medienöffentlichkeit gerückt. Seitdem füllen Diskussionen um das "Für und Wider" der Möglichkeiten des Darknet die mediale Diskussion. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass hierdurch Oppositionelle in Diktaturen oder Whistleblower eine wichtige Möglichkeit haben, Überwachung und Verfolgung zu entgehen. Auf der anderen Seite betonen Strafverfolgungsbehörden, dass sich im Darknet eine Schattenwirtschaft etabliert habe, in der der Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen, insbesondere mit Drogen und Waffen, blühe. Mit dem folgenden Beitrag soll das Phänomen Darknet, das aktuelle Kriminalitätslagebild in diesem Bereich, die Entwicklungen, aber auch die Möglichkeiten und Grenzen für die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden dargestellt werden. |
---|---|
ISSN: | 0023-4699 |