RT Article T1 Vorüberlegungen zu einer Reform der §§ 211, 212 und 213 StGB JF Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie VO 9 IS 4 SP 245 OP 250 A1 Schneider, Hartmut 1961- LA German YR 2015 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1638618348 AB Thesenartig komprimiert, begründet der Verfasser vor dem Hintergrund langer Erfahrungen als Staatsanwalt für Kapitaldelikte und als Bundesanwalt die Notwendigkeit der Mordmerkmale und einer markant abgesetzten Höchststrafe. Er argumentiert dabei gegen eine Regelbeispielslösung, die zu einer stillen Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe führen werde. Zugleich benennt er als Problem der bisherigen Regelung die Unausweichlichkeit der absoluten Strafe bei Vorliegen eines Mordmerkmals selbst dann, wenn erhebliche schuldmindernde Sachverhalte offensichtlich sind, und plädiert hier für eine Lösung auf der Rechtsfolgenseite. Er schließt mit einem eigenen Vorschlag zur Neufassung der §§ 211, 212 StGB. K1 Mordmerkmale K1 Totschlag K1 Lebenslange Freiheitsstrafe K1 Regelbeispiel Rechtsfolgenlösung