Neues (und nicht so Neues) im Recht der Unterbringung nach § 63 StGB

Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) ist wegen ihrer zeitlichen Unbegrenztheit neben der Sicherungsverwahrung die schwerste Sanktion des deutschen Strafrechts. Steigende Belegungszahlen in den Maßregelvollzugskliniken haben den Gesetzgeber veranlasst, die Vorschriften ü...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Pfister, Wolfgang 1950- (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2017
En: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Año: 2017, Volumen: 11, Número: 1, Páginas: 31-38
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Gargar...
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Sumario:Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) ist wegen ihrer zeitlichen Unbegrenztheit neben der Sicherungsverwahrung die schwerste Sanktion des deutschen Strafrechts. Steigende Belegungszahlen in den Maßregelvollzugskliniken haben den Gesetzgeber veranlasst, die Vorschriften über Anordnung und Fortdauer der Unterbringung mit dem Ziel zu verändern, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stärker in den Fokus zu rücken und eine schnellere Entlassung der weniger gefährlichen Untergebrachten zu ermöglichen. Der Beitrag beschreibt, was sich in den Vorschriften über die Anordnung der Maßregel, deren Vollstreckung und deren Beendigung sowie über das dabei anzuwendende Verfahren geändert hat. Dabei erweisen sich die Änderungen inhaltlich nur z. T. als „neu“, da der Gesetzgeber an mehreren Stellen lediglich gesetzlich festgeschrieben hat, was nach der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte schon seit Langem als Auslegung des bisherigen Rechts gegolten hatte. Abschließend wird die Bedeutung der Novelle für die praktische Arbeit der Gutachter untersucht.
ISSN:1862-7072