Besser als früher?: ein Vergleich der Gefangenen und deren Rückfälligkeit der JVA-Kassel II - Sozialtherapeutische Anstalt - von 1994-1997 und 2003-2006
Die JVA-Kassel II – Sozialtherapeutische Anstalt – (SothA) hat sich in den vergangenen Jahren maßgeblich verändert. Zum einen werden aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen deutlich mehr Sexualstraftäter behandelt, zum anderen wurde die Behandlung professionalisiert und z. B. international anerkannte...
Authors: | ; ; |
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Format: | Electronic/Print Article |
Language: | German |
Published: |
2017
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In: |
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Year: 2017, Volume: 11, Issue: 1, Pages: 22-30 |
Online Access: |
Volltext (doi) |
Journals Online & Print: | |
Check availability: | HBZ Gateway |
Keywords: |
Summary: | Die JVA-Kassel II – Sozialtherapeutische Anstalt – (SothA) hat sich in den vergangenen Jahren maßgeblich verändert. Zum einen werden aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen deutlich mehr Sexualstraftäter behandelt, zum anderen wurde die Behandlung professionalisiert und z. B. international anerkannte Behandlungsprogramme eingeführt. Vor diesem Hintergrund befasst sich die vorliegende Studie damit, wie sich die Insassen in der SothA der Jahre 1994–1997 (n = 305) und 2003–2006 (n = 227) und in welchem Ausmaß sich deren Rückfälligkeit verändert hat. Die Legalbewährung wurde bei einer Teilstichprobe von 414 Gefangenen überprüft, die nach ihrer Entlassung einen Katamnesezeitraum von 4 Jahren außerhalb des Vollzugs verbrachten (bzw. vorher rückfällig wurden). Während von der ersten Kohorte (1994–1997) 39 % der Entlassenen erneut zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, waren es nur 23 % von der zweiten Kohorte (2003–2006). Bei einer Interpretation dieser absoluten Zahlen muss berücksichtigt werden, dass möglicherweise stark rückfallgefährdete Täter wegen zu kurzem Risikozeitraum aufgrund zu langer Haftzeit nicht in die Teilstichprobe für die Rückfallstudie eingeschlossen werden konnten. Die Zahlen können jedoch relativ zueinander interpretiert werden. Der Rückgang der Rückfälligkeit bleibt bestehen, wenn getrennt nach Deliktgruppe analysiert wird oder konfundierende Variablen statistisch kontrolliert werden. |
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ISSN: | 1862-7072 |
DOI: | 10.1007/s11757-016-0408-x |