Schneider, H. (1989). Kann ein Strafverteidiger durch Nichterscheinen in der Hauptverhandlung eine strafbare (versuchte) Strafvereitelung begehen? Jura, 9(7), 343-349.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Schneider, Hartmut. "Kann Ein Strafverteidiger Durch Nichterscheinen in Der Hauptverhandlung Eine Strafbare (versuchte) Strafvereitelung Begehen?" Jura 9, no. 7 (1989): 343-349.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Schneider, Hartmut. "Kann Ein Strafverteidiger Durch Nichterscheinen in Der Hauptverhandlung Eine Strafbare (versuchte) Strafvereitelung Begehen?" Jura, vol. 9, no. 7, 1989, pp. 343-349.
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