RT Article T1 Zur Anwendung des Strafrechts in der Deutschen Demokratischen Republik JF Recht in Ost und West VO 34 IS 7 SP 289 OP 292 A1 Luther, Horst A2 Weis, Christine 1952-2021 LA German YR 1990 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1631795015 AB Auf der Grundlage von erst seit kurzer Zeit zugänglichem Zahlenmaterial unterziehen die beiden Autoren die Strafrechtsanwendung in der DDR einer Kritik. Dabei setzen sie sich auch mit bereits geäußerten Wissenschaftsmeinungen anderer Autoren auseinander. Im Anschluß an die Vorstellung statistischen Materials formulieren sie ihre Kritik. Sie monieren einen gewissen "Strafenfetischismus" in der DDR als deren Ursache sie eine fehlerhafte Strafentheorie ausmachen. In der Praxis bedeutet dies die exzessive Anwendung von Freiheitsstrafen. Für eine Neugestaltung des Strafrechtsgebrauchs fordern sie eine Besinnung auf grundlegende humanistische Zwecke strafrechtlicher Sanktionen und deren Grenzen. Gleichzeitig nehmen sie die DDR-Juristen in Schutz, da diese geltende Gesetze anwenden und Weisungen befolgen mußten. (BIOst-Rsg) AB Aus Sicht der DDR K1 Strafrecht K1 Rechtsanwendung K1 Strafgericht K1 Haft K1 Evaluation K1 Kritik K1 Deutschland : DDR K1 Freiheitsstrafe K1 Sanktionenstatistik K1 DDR K1 Gefangenenzahlen K1 Jugendstrafrecht K1 Bewährungsstrafe K1 Geldstrafe