RT Article T1 Organisierte Kriminalität JF Zeitschrift für Rechtspolitik VO 27 IS 2 SP 57 OP 65 A1 Werthebach, Eckart 1940- A2 Droste-Lehnen, Bernadette LA German YR 1994 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1630324280 AB Durch das organisierte Verbrechen muß in Deutschland mit zunehmender Bedrohung der Inneren Sicherheit in quantitativer und qualitativer Hinsicht gerechnet werden. Entsprechend seinem grundgesetzlichen Auftrag ist der Verfassungsschutz an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu beteiligen. Zum einen verfügt der Verfassungsschutz über das "notwendige Rüstzeug zur Vorfeldbeobachtung Organisierter Kriminalität - auch im Verbund mit ausländischen Inlandsnachrichtendiensten", zum anderen erlaubt auch die Verfassungs- und Gesetzeslage ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes. - Werthebach, E.: Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. (AuD-Hng) K1 Organisiertes Verbrechen K1 Strafverfolgung K1 Staatsschutz K1 Deutschland : Organisierte Kriminalität : Strafverfolgung : Staatsschutzbehörde : Bundesamt für Verfassungsschutz (Deutschland) K1 Deutschland K1 Organisierte Kriminalität K1 Verfassungsschutz