Organisierte Kriminalität
Durch das organisierte Verbrechen muß in Deutschland mit zunehmender Bedrohung der Inneren Sicherheit in quantitativer und qualitativer Hinsicht gerechnet werden. Entsprechend seinem grundgesetzlichen Auftrag ist der Verfassungsschutz an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu beteiligen. Z...
1. VerfasserIn: | |
---|---|
Beteiligte: | |
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
1994
|
In: |
Zeitschrift für Rechtspolitik
Jahr: 1994, Band: 27, Heft: 2, Seiten: 57-65 |
Journals Online & Print: | |
Bestand in Tübingen: | In Tübingen vorhanden. IFK: In: Z 4 |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Durch das organisierte Verbrechen muß in Deutschland mit zunehmender Bedrohung der Inneren Sicherheit in quantitativer und qualitativer Hinsicht gerechnet werden. Entsprechend seinem grundgesetzlichen Auftrag ist der Verfassungsschutz an der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu beteiligen. Zum einen verfügt der Verfassungsschutz über das "notwendige Rüstzeug zur Vorfeldbeobachtung Organisierter Kriminalität - auch im Verbund mit ausländischen Inlandsnachrichtendiensten", zum anderen erlaubt auch die Verfassungs- und Gesetzeslage ein Tätigwerden des Verfassungsschutzes. - Werthebach, E.: Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz. (AuD-Hng) |
---|---|
Beschreibung: | zahlr. Lit.Hinw. |
ISSN: | 0514-6496 |