RT Article T1 Without truth, no reconciliation: The South African Rechtsstaat and the Apartheid past JF Verfassung und Recht in Übersee VO 29 IS 1 SP 58 OP 72 A1 Werle, Gerhard LA English YR 1996 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1629598720 AB Im Kontext der südafrikanischen Übergangsverfassung von 1994 werden Konzept, Aufgaben und Probleme der 1995 unter dem "Promotion of National Unity and Reconciliation Act" eingerichteten "Commission for Truth and Reconciliation" dargestellt. Die Kommission, die vor allem mit der Aufklärung und Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen unter dem Apartheidsregime beauftragt ist, gliedert sich in drei Ausschüsse: Human Rights Committee, Amnesty Committee und Committee for Compensation and Rehabilitation. Im Vergleich mit der Rechtspraxis anderer Länder stellt die Amnestieregelung in Südafrika eine Neuerung dar: der Amnestieausschuß hat vollkommen unabhängig, ohne rechtliche Vorgaben und unanfechtbar über Amnestiegesuche zu entscheiden. (DÜI-Hns) K1 Vergangenheitsbewältigung K1 Apartheid K1 Menschenrechtsverletzung K1 Nation K1 Versöhnung K1 Wahrheitskommission K1 Amnestie K1 Rehabilitation K1 Südafrika