Zur Anwendung des § 103 Abs. 3 BSHG bei Hilfegewährung nach Verlassen einer Zufluchtstätte für mißhandelte Frauen und ihre Kinder

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Basse, Joachim (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
Veröffentlicht: 1987
In: Zeitschrift für das Fürsorgewesen
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Beschreibung
ISSN:0342-3379