Basse, J. (1987). Zur Anwendung des § 103 Abs. 3 BSHG bei Hilfegewährung nach Verlassen einer Zufluchtstätte für mißhandelte Frauen und ihre Kinder. Zeitschrift für das Fürsorgewesen, 176.
Cita Chicago Style (17a ed.)Basse, Joachim. "Zur Anwendung Des § 103 Abs. 3 BSHG Bei Hilfegewährung Nach Verlassen Einer Zufluchtstätte Für Mißhandelte Frauen Und Ihre Kinder." Zeitschrift Für Das Fürsorgewesen 1987: 176.
Cita MLA (8a ed.)Basse, Joachim. "Zur Anwendung Des § 103 Abs. 3 BSHG Bei Hilfegewährung Nach Verlassen Einer Zufluchtstätte Für Mißhandelte Frauen Und Ihre Kinder." Zeitschrift Für Das Fürsorgewesen, 1987, p. 176.
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