APA-Zitierstil (7. Ausg.)

Maier, A. (1997). § 250 StPO - Vorrang des Zeugenbeweises nur bei Zeugenpflicht: Zugleich ein Beitrag zum Zeugenschutz für Kinder. Kritische Justiz, 30(3), 322-329.

Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)

Maier, Alexandra. "§ 250 StPO - Vorrang Des Zeugenbeweises Nur Bei Zeugenpflicht: Zugleich Ein Beitrag Zum Zeugenschutz Für Kinder." Kritische Justiz 30, no. 3 (1997): 322-329.

MLA-Zitierstil (9. Ausg.)

Maier, Alexandra. "§ 250 StPO - Vorrang Des Zeugenbeweises Nur Bei Zeugenpflicht: Zugleich Ein Beitrag Zum Zeugenschutz Für Kinder." Kritische Justiz, vol. 30, no. 3, 1997, pp. 322-329.

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