Cita APA (7a ed.)

Höhne, J. (1985). Die Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafen bis zu einem Jahr und von über einem bis zu zwei Jahren gemäß § 21 Abs 1 und 2 JGG.

Cita Chicago Style (17a ed.)

Höhne, Jutta. Die Strafaussetzung Zur Bewährung Bei Jugendstrafen Bis Zu Einem Jahr Und Von über Einem Bis Zu Zwei Jahren Gemäß § 21 Abs 1 Und 2 JGG. 1985.

Cita MLA (9a ed.)

Höhne, Jutta. Die Strafaussetzung Zur Bewährung Bei Jugendstrafen Bis Zu Einem Jahr Und Von über Einem Bis Zu Zwei Jahren Gemäß § 21 Abs 1 Und 2 JGG. 1985.

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