Höhne, J. (1985). Die Strafaussetzung zur Bewährung bei Jugendstrafen bis zu einem Jahr und von über einem bis zu zwei Jahren gemäß § 21 Abs 1 und 2 JGG.
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Höhne, Jutta. Die Strafaussetzung Zur Bewährung Bei Jugendstrafen Bis Zu Einem Jahr Und Von über Einem Bis Zu Zwei Jahren Gemäß § 21 Abs 1 Und 2 JGG. 1985.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Höhne, Jutta. Die Strafaussetzung Zur Bewährung Bei Jugendstrafen Bis Zu Einem Jahr Und Von über Einem Bis Zu Zwei Jahren Gemäß § 21 Abs 1 Und 2 JGG. 1985.
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