Erziehung und Hilfe statt Schloss und Riegel: Erfolge der Massnahmen zur U-Haft-Vermeidung bei Minderjährigen in Sachsen-Anhalt
Die Möglichkeit der Vermeidung der Untersuchungshaft für jugendliche und heranwachsende Strafauffällige hat der Gesetzgeber im Jugendgerichtsgesetz verankert, weil die Erkenntnis Platz gegriffen hatte, dass der Aufenthalt junger Menschen in der Haft und insbesondere in der Untersuchungs-Haftanstalt...
Körperschaft: | |
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Beteiligte: | |
Medienart: | Druck Buch |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Magdeburg
Verl. der Erich-Weinert-Buchh.
2004
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In: |
Magdeburger Reihe (15)
Jahr: 2004 |
Online-Zugang: |
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Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Die Möglichkeit der Vermeidung der Untersuchungshaft für jugendliche und heranwachsende Strafauffällige hat der Gesetzgeber im Jugendgerichtsgesetz verankert, weil die Erkenntnis Platz gegriffen hatte, dass der Aufenthalt junger Menschen in der Haft und insbesondere in der Untersuchungs-Haftanstalt schädliche Einflüsse eher verstärken und die Wiederholung von Straftaten bzw. auch deren konkrete Vorbereitung eher wahrscheinlicher machen als ausschließen könnte. Die Auffassung, dass eine Sicherung des Verfahrens statt durch U-Haft auch durch Maßnahmen der Jugendhilfe erfolgen könnte, setzte allerdings mehr oder weniger stillschweigend voraus, dass diese Maßnahmen besonders gut gesichert, im besten Fall geschlossen sein sollten. |
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Beschreibung: | Literaturangaben |
Physische Details: | 158,4, 5 S., graph. Darst. |
ISBN: | 3933999154 |