Summary: | Es gibt keine zufälligen Zeugen, sondern nur Personenkonstellationen, die sich offenkundig aufgrund spezifischer Umstände so ergeben mussten, wie sie sich ergeben haben. Diese Umstände werden jedoch nicht durch die Rekonstruktion des Tathergangs ersichtlich. Vielmehr macht erst der Nachvollzug von Lebensverläufen die konkreten Beziehungen der Tatbeteiligten zueinander plastisch. Genau dies unterscheidet das naturwissenschaftliche Sachverständigengutachten von der soziologischen Analyse: Anstelle der Schlussfolgerung vom Beweis auf die Umstände, die den Beweis "faktisch" zum Beweis gemacht haben (das meint die "materiellen" Umstände einer Straftat), steht die spezifische Figuration der Akteure (idealtypisch: von Täter, Opfer, Zeugen) zueinander. Sie kann von entscheidender Wichtigkeit für das Urteil sein. Deshalb gehört es zu den Binsenweisheiten der Kriminalistik, im Zuge der Aufdeckung einer Straftat nahe liegende Verbindungslinien (insbesondere Familienverhältnisse) zu kontrollie
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