RT Article T1 Legalization of civil wars: the legal institutionalization of non- international armed conflicts = Legalisierung der Bürgerkriege: die rechtliche Institutionalisierung von nicht-internationalen bewaffneten Konflikten A1 Ohlenschlaeger Buhl, Kenneth LA English YR 2009 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1588523438 AB In der Studie wird die legale Grundlage der Regulation von Bürgerkriegen durch das internationale humanitäre Recht analysiert. Der Begriff 'Bürgerkrieg' wird im internationalen Recht nicht verwendet. Das Phänomen wird als bewaffneter Konflikt ohne internationalen Charakter bezeichnet. Es wird der Frage nachgegangen, wie der Bürgerkrieg als innerstaatlicher Konflikt zum Gegenstand des internationalen humanitären Rechts wird. Seine Vorschriften sind verpflichtend für alle Konfliktparteien ungeachtet dessen, wer den Konflikt ausgelöst hat. Ziel ist es, die Zivilbevölkerung und die Opfer des Krieges zu schützen. Es wird die geschichtliche Entwicklung der internationalen humanitären Normen dargestellt und ihre Anwendung anhand von einzelnen Fallbeispielen verdeutlicht. Dabei wird hervorgehoben, dass diverse internationale Organisationen eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Wirksamkeit der internationalen humanitären Rechtsvorschriften spielen. (ICF) CN 320 301 K1 Rechtsgrundlage K1 Soziale Norm K1 Historische Entwicklung K1 Akteur K1 Begriff K1 Normativität K1 Rechtsordnung K1 Zivilbevölkerung K1 Bürgerkrieg K1 Rechtsquelle K1 Humanitäre Intervention K1 Konflikt K1 Internationales Recht K1 Rechtslage K1 Rechtsgeltung