Folteropfer im Asylverfahren: Praxisbericht einer Rechtsanwältin

Ablehnungen im Asylverwaltungsverfahren, z. B. von Folteropfern, hängen oft mit Schwierigkeiten während der Anhörung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Eine Entscheidung erfolgt zumeist auf Grundlage des mündlichen Tatsachenvortrags relevanter Asylgründe, die glaubhaft gemacht...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Geisweid, Heike (Autor)
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2017
En: Rechtsmedizin
Año: 2017, Volumen: 27, Número: 4, Páginas: 245-248
Acceso en línea: Volltext (Verlag)
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Publicación relacionada:Erscheint auch als: 1562547496
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Sumario:Ablehnungen im Asylverwaltungsverfahren, z. B. von Folteropfern, hängen oft mit Schwierigkeiten während der Anhörung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Eine Entscheidung erfolgt zumeist auf Grundlage des mündlichen Tatsachenvortrags relevanter Asylgründe, die glaubhaft gemacht werden müssen, wobei EntscheiderInnen im Asylverfahren eine weitgehende Sachkunde zugebilligt wird. AntragstellerInnen werden in der Regel aufgefordert, ggf. kurzfristig körperliche oder psychische Folgen erlittener Gewalt durch fachärztliche Bescheinigungen zu belegen. Psychologische oder medizinische Gutachten zur Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen werden zumeist nicht eingeholt. Der Beitrag schließt mit Empfehlungen, um Folter rechtskonform in Entscheidungen zu berücksichtigen.
ISSN:1434-5196
DOI:10.1007/s00194-017-0175-9