Folteropfer im Asylverfahren: Praxisbericht einer Rechtsanwältin

Ablehnungen im Asylverwaltungsverfahren, z. B. von Folteropfern, hängen oft mit Schwierigkeiten während der Anhörung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Eine Entscheidung erfolgt zumeist auf Grundlage des mündlichen Tatsachenvortrags relevanter Asylgründe, die glaubhaft gemacht...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Geisweid, Heike (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2017
In: Rechtsmedizin
Online Zugang: Volltext (Verlag)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ablehnungen im Asylverwaltungsverfahren, z. B. von Folteropfern, hängen oft mit Schwierigkeiten während der Anhörung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Eine Entscheidung erfolgt zumeist auf Grundlage des mündlichen Tatsachenvortrags relevanter Asylgründe, die glaubhaft gemacht werden müssen, wobei EntscheiderInnen im Asylverfahren eine weitgehende Sachkunde zugebilligt wird. AntragstellerInnen werden in der Regel aufgefordert, ggf. kurzfristig körperliche oder psychische Folgen erlittener Gewalt durch fachärztliche Bescheinigungen zu belegen. Psychologische oder medizinische Gutachten zur Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen werden zumeist nicht eingeholt. Der Beitrag schließt mit Empfehlungen, um Folter rechtskonform in Entscheidungen zu berücksichtigen.
ISSN:1434-5196
DOI:10.1007/s00194-017-0175-9