RT Article T1 Folteropfer im Asylverfahren: Praxisbericht einer Rechtsanwältin JF Rechtsmedizin VO 27 IS 4 SP 245 OP 248 A1 Geisweid, Heike 1964- LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1582212074 AB Ablehnungen im Asylverwaltungsverfahren, z. B. von Folteropfern, hängen oft mit Schwierigkeiten während der Anhörung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zusammen. Eine Entscheidung erfolgt zumeist auf Grundlage des mündlichen Tatsachenvortrags relevanter Asylgründe, die glaubhaft gemacht werden müssen, wobei EntscheiderInnen im Asylverfahren eine weitgehende Sachkunde zugebilligt wird. AntragstellerInnen werden in der Regel aufgefordert, ggf. kurzfristig körperliche oder psychische Folgen erlittener Gewalt durch fachärztliche Bescheinigungen zu belegen. Psychologische oder medizinische Gutachten zur Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen werden zumeist nicht eingeholt. Der Beitrag schließt mit Empfehlungen, um Folter rechtskonform in Entscheidungen zu berücksichtigen. K1 Trauma K1 Anhörung K1 Tatsachenvortrag K1 Gutachten K1 Empfehlungen K1 Hearing K1 Factual lecture K1 Recommendations K1 Folter DO 10.1007/s00194-017-0175-9