Medikamentöse Behandlung von Adoleszenten mit paraphiler Symptomatik und einem Risiko für die Begehung von Sexualstraftaten

Adoleszente, die mit einer paraphilen Symptomatik auffällig werden, sollten mit äußerst sorgfältigem Vorgehen diagnostiziert und behandelt werden. Anliegen dieses Beitrags ist es, aus Anlass der kürzlich veröffentlichten Leitlinien der World Federation of Societies of Biological Psychiatry die Behan...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Authors: Briken, Peer 1969- (Author) ; Häßler, Frank 1957- (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2017
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Year: 2016, Volume: 10, Issue: 2, Pages: 122-126
Online Access: Volltext (Verlag)
Journals Online & Print:
Drawer...
Check availability: HBZ Gateway
Keywords:
Description
Summary:Adoleszente, die mit einer paraphilen Symptomatik auffällig werden, sollten mit äußerst sorgfältigem Vorgehen diagnostiziert und behandelt werden. Anliegen dieses Beitrags ist es, aus Anlass der kürzlich veröffentlichten Leitlinien der World Federation of Societies of Biological Psychiatry die Behandlung von Adoleszenten mit paraphiler Symptomatik und einem Risiko für die Begehung von Sexualstraftaten darzustellen und zu diskutieren. Grundlage der Therapie bilden die gründliche Diagnostik und die Risikoeinschätzung für fremdgefährdendes Verhalten. Die Basis der Behandlung bilden psychosoziale Interventionen. Die Indikation für eine medikamentöse Therapie, insbesondere für Antiandrogene und Gonadotropin-Releasing-Hormon(GnRH)-Agonisten ist sehr eng gefasst (z. B. fand sich in einer Untersuchung im deutschen Maßregelvollzug nur eine einzige mit GnRH-Agonisten behandelte adoleszente Person). Die Indikation richtet sich neben dem hohen Risiko für substanzielle Fremdgefährdung v. a. nach dem erreichten Pubertätsstadium der Person. Diese Therapie sollte Spezialisten in Zusammenarbeit mit pädiatrischen Endokrinologen vorbehalten sein. Bei Anwendung ist in regelmäßigen und kurzfristigen Abständen unter strenger Nutzen-Risiko-Abwägung die Indikation zu überprüfen. Die Leitlinie will insofern auch die Kontraindikationen einer Behandlung verdeutlichen.
ISSN:1862-7080
DOI:10.1007/s11757-016-0363-6